Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

 

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

 

 

 

In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgeltes ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz.

 

Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Aufgrund eines Beschlusses der Gesamtkonferenz wird bei einjährigen Büchern eine Leihgebühr von 35% des Neupreises (aufgerundet auf einen vollen EURO-Betrag) erhoben. Dieser Prozentsatz ist mit den anderen Nordhorner Schulen abgestimmt. Bei mehrjährigen Büchern wird eine Leihgebühr von 50% des Ladenpreises erhoben.

 

Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich.

 

Dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben.

 

Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls aus der Liste zu ersehen.

 

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung“ an die Schule zurück und überweisen Sie das Entgelt für die Ausleihe für das Schuljahr 2024/ 2025 bis zum 31.05.24 an die Schule.

 

 

 

Anmeldung auch Online möglich www.fsr.jimdo.com und über IServ

 

 

 

Die Schulbuchausgabe erfolgt an folgenden Tagen:

 

1. Schultag nach den Sommerferien (Montag und Dienstag 05/06.08.24) – Klassen 6-10

 

und nach den Sommerferien (Donnerstag und Freitag  08/07.08.24) – Klassen 5

 

Wer an dem Ausleihverfahren nicht teilnehmen möchte, muss alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen.

 

 

 

Hinweis:

 

Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG), sind im Schuljahr 2024/2025 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - Stichtag 01.05. - bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen.

 

Die entsprechenden Bescheinigungen zur Befreiung oder Ermäßigung der Leihgebühr sind auf der Anmeldung unbedingt zu bescheinigen oder beizufügen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

gez. Birger Wieking, Oberschuldirektor

 

 

 

BIC:GENODEF1NEV  IBAN: DE82 2806 9956 5600 2076 00

 

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Rainer Heckert van Remmerden

Schulassistent

Rainer Heckert van Remmerden

hvr@hrs-noh.net

 

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